Wie „Kinderschutz“ und KI-Skandale uns in die EU ID Wallet treiben
Es ist mal wieder so weit. Wenn das System eine neue Stufe der Überwachung zünden will, braucht es zwei Dinge: Ein hochemotionales Thema, gegen das niemand etwas sagen darf, und ein paar prominente Gesichter, die für das entsprechende Kleingeld bereitwillig in jede Kamera jammern.
Aktuell erleben wir einen massiven Push in Richtung der EU ID Wallet – der digitalen Brieftasche, die uns als „praktisch“ verkauft wird, in Wahrheit aber das Ende der Anonymität im Netz bedeutet. Und wie wird uns das Ganze schmackhaft gemacht? Mit einer perfiden Mischung aus angeblichem Jugendschutz und der Inszenierung von KI-Opfern.
Die „KI-Belästigung“: Ein bestelltes Narrativ?
Plötzlich tauchen sie überall auf: Zwei altbekannte System-Promis, die man sonst eher aus der Dauerwerbesendung oder fragwürden Reality-Formaten kennt. Ihr neuester Auftrag? Sie behaupten unter Tränen, sie seien durch KI-generierte Fotos „sexuell belästigt“ worden.
Verstehen wir uns nicht falsch: Missbrauch von Bildmaterial ist ein Thema. Aber wer glaubt, dass es diesen Herrschaften um die Sache geht, ist schief gewickelt. Diese Kampagnen sind präzise platziert, um den Boden für drakonische Gesetze zu bereiten. Hier wird ein Problem künstlich aufgeblasen, um eine Lösung zu präsentieren, die wir niemals wollten: Die totale Identifizierung im Netz.
Was dabei völlig untergeht: Der Schutz für den „normalen“ Bürger oder den eigenen Partner durch solche Maßnahmen ist absolut minderwertig. Wenn erst einmal ein Deepfake im Netz ist, hilft kein digitaler Ausweis der Welt, ihn wieder einzufangen. Die Technik ist da, sie ist dezentral und sie schert sich nicht um EU-Verordnungen. Aber für die Promis winkt das Honorar und für die Politik die Handhabe, uns die digitale Fessel anzulegen.
Der Krieg gegen die digitale Souveränität: Linux & Co. im Visier
Was die meisten bei dieser Debatte übersehen, ist der massive Angriff auf Open-Source-Systeme wie Linux. Wer sich bisher bewusst gegen Google und Apple entschieden hat, um seine Datenhoheit zu behalten, soll nun zwangsbeglückt werden.
- Der Account-Zwang: Geplante Gesetze (wie in Kalifornien oder durch EU-Vorgaben) wollen Betriebssysteme zwingen, das Alter bereits beim Einrichten des Geräts abzufragen.
- Das Ende der Anonymität: Für Linux-Distributionen, die ohne zentralen Server und ohne Nutzer-Tracking funktionieren, ist das der Todesstoß. Ein freies System, das keinen „Stammbaum“ von dir verlangt, soll illegal gemacht werden.
- Die Geiselhaft der App-Stores: Man will den Zugang zum Netz nur noch über die großen Gatekeeper (Apple/Google) erlauben. Wer ein freies System nutzt, wird vom digitalen Leben ausgeschlossen, weil er kein „Alters-Signal“ sendet.
Hier zeigt sich das wahre Gesicht der Regulierung: Es geht nicht um Schutz, sondern um die Beseitigung von Alternativen. Wer sich dem System entzieht, wird als potenzieller Gefährder oder „unprotected“ markiert.
Kinderschutz als moralische Nebelkerze
Das Totschlagargument schlechthin ist natürlich wieder einmal der Schutz unserer Kinder. Wer gegen die ID-Pflicht bei Social Media wettert, wird sofort in die Ecke derer gestellt, denen das Wohl der Kleinsten egal ist. Dabei ist der Jugendschutz in dieser Debatte reine Nebensache.
Die Wahrheit ist:
- Völlig schwachsinnige Gegenmaßnahmen: Die Politik fordert Verbote für unter 14-Jährige und Ausweispflichten für den Rest. Das ist so, als würde man die Haustür mit sieben Schlössern sichern, während die Fenster sperrangelweit offenstehen.
- Die Flucht in die Wallet: Man will uns dazu treiben, dass wir ohne staatliche Verifizierung (die EUDI-Wallet) keine Plattform mehr betreten können. Damit wird jeder Klick, jeder Kommentar und jede Meinung direkt mit deiner Identität verknüpft.
- Haftungsumkehr für Tech-Giganten: Meta & Co. reiben sich die Hände. Wenn sie das Alter nicht mehr selbst prüfen müssen, haften sie auch nicht mehr, wenn Kinder auf ihren Plattformen landen. Sie behalten ihre süchtig machenden Algorithmen und schieben die Verantwortung auf den Staat ab.
Wo die wahre Gefahr lauert
Während wir über Altersabfragen auf Instagram diskutieren, finden die wirklichen Gefahren, wie z.B. Cybergrooming, Extremismus oder Datenmissbrauch, längst auf Plattformen statt, die von diesen Gesetzen gar nicht erfasst werden. Messenger, Gaming-Foren und dezentrale Netzwerke bleiben das „Wild-West“ des Internets.
Es geht hier nicht um Sicherheit. Es geht um die Errichtung einer digitalen Infrastruktur, die einmal installiert, für alles genutzt werden kann. Heute ist es das Alter für TikTok, morgen der Impfstatus für den Online-Einkauf und übermorgen die politische Gesinnung für den Zugang zu Informationsportalen.
Fazit: Wir lassen uns mal wieder von bezahlten Promis und moralisierenden Politikern an der Nase herumführen. Die EU ID Wallet ist kein Schutzschild, sondern ein digitaler Käfig. Wer Freiheit gegen vermeintliche Sicherheit tauscht, wird am Ende beides verlieren.
UPDATE:
Es ist sehr viel ist passiert, und ich habe einen riesigen Haufen an Notizen zu diesem Thema. Da ich derzeit an anderen wichtigen Projekten arbeite und keine Zeit für einen zweiten Beitrag habe, lasse ich meine Notizen von GROK für euch zu einem lesbaren Beitrag zusammen fassen …
Die Architektur der Empörung: Der Fall Fernandes-Ulmen und die prozessuale Transformation durch § 98d StPO
Der aktuelle Diskurs um die juristische Aufarbeitung des Falls Collien Fernandes und Christian Ulmen sowie die daraus resultierenden legislativen Initiativen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) markieren einen signifikanten Wendepunkt in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte. Was vordergründig als privater Konflikt zweier Personen des öffentlichen Lebens und als notwendige Reaktion auf technologische Neuerungen wie Deepfakes erscheint, entpuppt sich bei einer tiefergehenden Analyse als eine konzertierte Aktion zur Implementierung weitreichender Überwachungsbefugnisse. Diese Entwicklung wird von Experten als „Empörungsgesetzgebung“ kritisiert, bei der emotionale Einzelschicksale instrumentalisiert werden, um rationale rechtsstaatliche Abwägungen durch eine affektgesteuerte Normsetzung zu ersetzen.
Die mediale Konstruktion der „Deepfake-Legende“ und die Methode Correctiv 2.0
Die Grundlage der gegenwärtigen Debatte bildet eine Berichterstattung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, die unter dem Titel „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ eine beispiellose mediale Resonanz auslöste. Die Analyse der zugrunde liegenden Fakten offenbart jedoch eine besorgniserregende Diskrepanz zwischen der medialen Darstellung und der prozessualen Realität. Wie Rechtsanwalt Carsten Brennecke darlegt, wurde der deutsche Öffentlichkeit suggeriert, Collien Fernandes habe ihren Ex-Mann Christian Ulmen konkret der Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes bezichtigt. Tatsächlich existiert dieser Vorwurf in den Ermittlungsakten in dieser Form nicht; vielmehr handelt es sich um eine mediale Interpretation, die den Fall künstlich aufgebauscht hat, um eine Kampagne für eine unnötige Strafrechtsverschärfung zu munitionieren.
Der prozessuale Sachverhalt vs. mediale Narration
Die Verteidigung von Christian Ulmen hat mehrfach klargestellt, dass ihr Mandant zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos erstellt oder verbreitet hat. Interessanterweise wird dieser Vorwurf laut Brennecke von Fernandes selbst in ihren rechtlichen Schritten gar nicht erhoben, was die Berichterstattung in die Nähe einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung rückt. Diese Vorgehensweise weist frappierende Parallelen zur sogenannten „Potsdam-Legende“ der Plattform Correctiv auf, bei der durch „mächtige Suggestionen“ und das Weglassen entlastender Tatsachen ein öffentlicher Eindruck erzeugt wurde, der vor Gericht später in wesentlichen Punkten korrigiert werden musste.
| Medium | Primäres Narrativ | Tatsächlicher Vorwurf/Stand |
| Der Spiegel | „Virtuelle Vergewaltigung“ durch Deepfakes | Vorwurf der Nachstellung; Deepfakes laut Verteidigung kein prozessualer Gegenstand |
| n-tv | Ulmen habe jahrelang Fake-Accounts und KI-Sexvideos verbreitet | Übernahme der Spiegel-Darstellung ohne eigenständige Aktenprüfung |
| Die Welt | Fokus auf „Raum der absoluten Enthemmung“ durch Ehemann | Moralisierende Aufladung statt rechtlicher Analyse |
| DLF/WDR | Notwendigkeit der Schließung von „Strafbarkeitslücken“ | Akzeptanz einer vermeintlichen Lücke ohne Prüfung bestehender Normen (§ 187 StGB) |
Die mediale Kette der Berichterstattung funktionierte hierbei als Verstärker, wobei der öffentlich-rechtliche Rundfunk (DLF, Tagesschau, WDR) eine zentrale Rolle bei der Etablierung des unzutreffenden Eindrucks einnahm, Fernandes habe Ulmen spezifisch wegen Deepfakes angezeigt. Diese „Informationskaskade“ führt dazu, dass die Unschuldsvermutung faktisch ausgehebelt wird, da die öffentliche Verurteilung bereits mit der ersten Schlagzeile vollzogen ist.
Die legislative Antwort: Zwischen Schutz und Überwachung
Parallel zur medialen Kampagne präsentierte das Bundesjustizministerium unter Stefanie Hubig (SPD) Vorschläge zur Schließung vermeintlicher Strafbarkeitslücken. Die Analyse dieser Vorschläge durch Rechtsanwälte zeigt jedoch, dass bereits das geltende Recht ausreichende Instrumente bietet. Die Verbreitung sexualisierter Deepfakes, die den Eindruck erwecken, die gezeigte Person habe sich so ablichten lassen, ist nach aktueller Rechtslage als öffentliche Verleumdung gemäß § 187 StGB mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht.
Der trojanische Paragraf: § 98d StPO
Im Schatten der Diskussion um Deepfake-Strafbestände (wie den geplanten § 184k StGB) wird eine tiefgreifende Änderung der Strafprozessordnung vorangetrieben: Der neue § 98d StPO. Dieser Paragraf sieht Befugnisse für einen biometrischen Internetabgleich vor, der weit über den Schutz einzelner Stalking-Opfer hinausgeht.
Die „Anwälte für Aufklärung“ (AfA) warnen in ihrer Analyse „Akte Erfandes“ eindringlich davor, dass hier ein technisches Überwachungsinstrument geschaffen wird, das die Privatsphäre von 82 Millionen Menschen bedroht. Um einen biometrischen Treffer im Internet zu erzielen, muss eine KI zuvor Millionen von Gesichtern erfassen und vermessen. Dies betrifft nicht nur Verdächtige, sondern jeden Bürger, der ein Foto im Internet veröffentlicht hat. Der Gesetzgeber behauptet im Entwurf, dass hierfür „keinerlei Erfüllungsaufwand“ für den Bürger entstehe, was die faktische Abschaffung der digitalen Anonymität und die anlasslose biometrische Erfassung bagatellisiert.
Die Rolle von HateAid im legislativen Prozess
Die Organisation HateAid gGmbH tritt in diesem Zusammenhang nicht nur als Unterstützer von Fernandes auf, sondern agiert als strategischer Akteur in der Gesetzgebung. Recherchen im Lobbyregister des Bundestages belegen, dass HateAid bereits am 30. Januar 2026 (zeitlich abgestimmt mit der Kampagne) einen ausformulierten Gesetzesvorschlag an alle Bundestagsabgeordneten und drei Ministerien verschickt hat.
| Initiative / Dokument | Datum | Adressaten | Kernforderung |
|---|---|---|---|
| HateAid Gesetzesvorschlag | 30.01.2026 | Bundestag, BMJ, BMI, BMDS | Einführung § 184k StGB; Haftung für KI-Apps |
| Spiegel-Titelstory | März 2026 | Öffentlichkeit | Emotionalisierung des Falls Fernandes-Ulmen |
| Referentenentwurf BMJ | März 2026 | Fachöffentlichkeit | § 98d StPO; Biometrischer Abgleich |
Die zeitliche Abfolge deutet auf einen konzertierten Plan hin, bei dem eine NGO (HateAid), Teile der Presse und das SPD-geführte Justizministerium Hand in Hand arbeiten, um Gesetzesverschärfungen durchzusetzen, die bereits lange zuvor in der Schublade lagen. Kritiker sehen darin einen „NGO-Staat-Komplex“, in dem private Interessengruppen mit Steuergeldern finanziert werden, um dem Ministerium die Argumente für Grundrechtseinschränkungen zu liefern.
Strukturelle Analyse: Stasi-Methodik und nachrichtendienstliche Unterwanderung
Eine besonders scharfe Kritik richtet sich gegen die vermuteten Hintergründe dieser Kampagnen. Es wird die Einschätzung geäußert, dass es sich hierbei nicht lediglich um das Werk „politisch linker Journalisten“ handelt, sondern um die gezielte Einflussnahme durch linksextreme Akteure innerhalb unterwanderter nachrichtendienstlicher Strukturen. Das Ziel sei die Durchsetzung totalitärer politischer Vorstellungen unter dem Deckmantel des Opferschutzes.
Die angewandten Methoden werden mit dem Begriff „Stasi bzw. KGB 2.0“ umschrieben. Hierbei geht es um die gezielte Zersetzung der Reputation politischer Gegner oder unliebsamer Personen durch mediale Vorverurteilung, die dann als Rechtfertigung für neue Überwachungsgesetze dient. Während die ursprüngliche Correctiv-Kampagne darauf abzielt, Parteiverbotsverfahren (gegen die AfD) vorzubereiten, geht die Spiegel-Kampagne einen Schritt weiter, indem sie direkt die strafprozessualen Befugnisse des Staates gegen die gesamte Bevölkerung ausweitet.
Die psychologische Wirkung der „Empörungsgesetzgebung“
Das Muster der „Empörungsgesetzgebung“ folgt einer klaren psychologischen Logik:
- Emotionalisierung: Ein prominentes Schicksal wird medial so aufbereitet, dass eine rationale Distanzierung unmöglich erscheint.
- Moralische Diskreditierung: Wer die vorgeschlagenen Gesetze kritisiert, wird öffentlich als jemand gebrandmarkt, der sich auf die Seite von Tätern stellt oder Deepfakes „akzeptabel“ findet.
- Zeitdruck: Stellungnahmefristen für Experten werden drastisch verkürzt (z.B. auf drei Wochen), um eine tiefgehende verfassungsrechtliche Prüfung zu verhindern.
In diesem Umfeld wird der Schutz des Rechtsstaats (insbesondere die Unschuldsvermutung und die Verhältnismäßigkeit) als lästiges Hindernis für den „Schutz der Opfer“ dargestellt. Die „Anwälte für Aufklärung“ betonen jedoch, dass eine Gesellschaft, die Gesetze im Affekt macht, am Ende nicht die Opfer schützt, sondern den Staat ermächtigt.
Die finanzielle und politische Dimension von HateAid
Die Rolle von NGOs wie HateAid verdient eine gesonderte Betrachtung. Laut Rechtsanwalt Brennecke nutzt die Organisation die Kampagne auch dazu, sich gegen drohende Mittelkürzungen zu wehren. HateAid ist keine neutrale Beratungsstelle, sondern ein einseitiger Politaktivist, dessen Finanzierung aus Steuermitteln aufgrund seiner politischen Einseitigkeit hinterfragt werden muss.
HateAid führt sogenannte „Grundsatzprozesse“, um rechtliche Präzedenzfälle zu schaffen, die oft eine weitreichende Einschränkung der Meinungsfreiheit zur Folge haben. Dabei wird eine Rhetorik verwendet, die die eigene Arbeit als „Daseinsvorsorge für die Demokratie“ legitimiert, während gleichzeitig Druck auf Online-Plattformen ausgeübt wird, unliebsame Inhalte (oft unter dem vagen Begriff „Hassrede“ oder „Desinformation“) zu löschen. Die Forderung nach einer „Klarnamenpflicht“ oder dem einfacheren Zugang zur Identität von Internetnutzern ist ein Kernanliegen dieser Organisation, das nun durch § 98d StPO technisch vorbereitet wird.
Vergleich der Kampagnenstrukturen: Potsdam vs. Fernandes-Ulmen
Ein direkter Vergleich der Vorgehensweisen zeigt die Evolution der Kampagnenmodelle. Während die Potsdam-Recherche von Correctiv auf einem (später gerichtlich angezweifelten) „Geheimplan“ basierte, nutzt der Fall Fernandes-Ulmen eine persönliche Tragödie.
| Merkmal | Potsdam-Kampagne (Correctiv) | Fernandes-Ulmen-Kampagne (Spiegel) |
|---|---|---|
| Primäres Ziel | Politische Schädigung der Opposition / Verbotsverfahren | Legislative Durchsetzung von Überwachungsbefugnissen (§ 98d StPO) |
| Methodik | Irreführende Tatsachenbehauptungen („Deportation“) | Aufbauschen von Vorwürfen („Deepfake-Legende“) |
| Staatliche Reaktion | Massendemonstrationen, politische Bekundungen | Sofortige Präsentation von Gesetzentwürfen (Hubig) |
| Rolle der NGOs | Förderung durch staatliche Programme („Demokratie leben“) | Direkte Zuarbeit durch Gesetzesvorschläge (HateAid) |
| Juristische Folge | Gerichtliche Untersagung von Kernäußerungen | Drohende Verfahren wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung |
Die Intensität, mit der der Fall Fernandes-Ulmen medial besetzt wurde, diente dazu, eine Stimmung zu erzeugen, in der der § 98d StPO als alternativlose Maßnahme erscheint. Die Bundesregierung behauptet im Entwurf explizit, es gäbe „kein milderes Mittel“, was aus Sicht erfahrener Strafverteidiger eine unhaltbare Aussage ist, da bestehende forensische Methoden und Ermittlungswerkzeuge gar nicht erst ausgeschöpft wurden.
Die Gefahr für den Rechtsstaat: Ausblick und Konsequenzen
Die Analyse macht deutlich, dass die aktuelle Entwicklung eine Gefahr für die demokratische Grundordnung darstellt. Wenn Tränen Gesetze schreiben und mediale Kampagnen die Arbeit der Justiz vorwegnehmen, wird das Prinzip der Gewaltenteilung untergraben. Besonders bedenklich ist die Warnung von Carsten Brennecke an die CDU, sich nicht durch eine solche Kampagne einspannen zu lassen. Die überschießenden Vorschläge zu Strafrechtsverschärfungen müssten in Ruhe analysiert und nicht blind durchgewunken werden.
Die Implementierung von § 98d StPO wäre der Einstieg in eine biometrische Totalerfassung des Internets. Es ist zu befürchten, dass die Schwelle für den Einsatz dieses Instruments (momentan mit „schweren Straftaten“ oder spezifischen digitalen Gewaltdelikten begründet) in Zukunft sukzessive gesenkt wird. Was als Schutz vor Deepfakes beginnt, endet in der algorithmischen Überwachung jeder politischen Meinungsäußerung.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
- Der Fall Fernandes-Ulmen wurde medial verzerrt dargestellt, um eine Notlage zu suggerieren, die juristisch in dieser Form nicht besteht.
- Die behauptete Strafbarkeitslücke bei Deepfakes ist eine Legende, da bestehende Paragrafen (§ 187 StGB) bereits hohe Strafen vorsehen.
- NGOs wie HateAid agieren als verlängerter Arm des Ministeriums und bereiten Gesetzesverschärfungen strategisch vor.
- Der § 98d StPO stellt einen beispiellosen Angriff auf die Privatsphäre aller Bürger dar und dient der Etablierung einer biometrischen Überwachungsinfrastruktur.
- Die Methodik der Kampagnen weist auf eine tiefergehende strukturelle Unterwanderung nachrichtendienstlicher und politischer Ebenen durch Akteure mit totalitären Ambitionen hin.
Der Schutz des Rechtsstaats verlangt, dass die Gesetzgebung auf Fakten und nicht auf Emotionen basiert. Die „Akte Erfandes“ mahnt dazu, auch in Zeiten medialer Empörung einen kühlen Kopf zu bewahren und die Freiheit des Einzelnen nicht für eine vermeintliche Sicherheit zu opfern, die letztlich nur der Machtausweitung des Staates dient. Die Verknüpfung von „Stasi 2.0“-Methoden mit modernster KI-Technik zur Gesichtererkennung im Internet markiert eine neue Qualität staatlicher Übergriffigkeit, die eine breite gesellschaftliche und juristische Gegenwehr erfordert.
Die prozessuale Vernichtung eines Menschen wie Christian Ulmen durch den Spiegel und die gleichzeitige Nutzung dieses Falls zur Ermächtigung des Staates durch Stefanie Hubig sind zwei Seiten derselben Medaille. Es ist eine Architektur der Kontrolle, die darauf baut, dass die Bürger aus Scham oder moralischer Einschüchterung schweigen, während ihre digitalen Identitäten biometrisch erfasst werden. Wer für den Rechtsstaat eintritt, muss diese Mechanismen benennen und den Missbrauch von Einzelschicksalen für politische Überwachungspläne entschieden ablehnen.

Die geplante Reform betrifft nicht nur Prominente oder Stalker. Sie betrifft jeden, der ein Smartphone besitzt, jedes Elternteil, das Bilder seiner Kinder teilt, und jeden Bürger, der sich im digitalen Raum bewegt. Die Behauptung, es gäbe keine Alternative zur biometrischen Massenerfassung, ist die größte Lüge dieses Gesetzentwurfs. Alternativen bestehen in einer besseren personellen Ausstattung der Justiz, einer konsequenten Anwendung bestehender Gesetze und einer Stärkung der Eigenverantwortung der Plattformen ohne staatliche Überwachungsmonopole. Dass diese Wege nicht beschritten werden, lässt tief blicken in die wahren Intentionen der Akteure hinter dieser Kampagne.
Schlussbetrachtung
Die vorliegende Untersuchung zeigt ein besorgniserregendes Bild einer politisch-medialen Allianz, die die Mechanismen der Aufmerksamkeitsökonomie nutzt, um tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen zu normalisieren. Der Fall Fernandes-Ulmen ist dabei nur der Aufhänger für eine weitaus größere Transformation des Rechtsstaates. Es liegt nun an der juristischen Fachwelt, der Opposition und einer kritischen Öffentlichkeit, diesen „Identitäts-Bluff“ aufzudecken und die Rückkehr zu einer Gesetzgebung zu fordern, die sich an der Verfassung und nicht an der Schlagzeile des nächsten Tages orientiert. Die Warnung vor einer „Stasi 2.0“ ist keine Verschwörungstheorie, sondern eine sachliche Analyse der technischen Möglichkeiten, die durch § 98d StPO geschaffen werden, und der methodischen Parallelen zu autoritären Systemen der Vergangenheit. Der Schutz der Privatsphäre ist kein Täterschutz, sondern die Bedingung einer freien Gesellschaft.
Wer ihn aufgibt, um Tränen zu trocknen, wird am Ende feststellen, dass der Staat, dem er diese Macht gegeben hat, keine Tränen kennt.
